Papageienschutz aktuell

Internet-Zeitung des Papageienschutz-Centrums Bremen e. V.

EU beschließt dauerhaftes Einfuhrverbot für Wildvögel

Zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung der EU-Staaten vor den Gefahren der Vogelgrippe hat die EU-Kommission heute ein dauerhaftes Einfuhrverbot für Wildvögel beschlossen. Das bisherige EU-Einfuhrverbot endete am 31.12.2006. Weltweit sind seit 2003 in 10 Staaten insgesamt 263 Personen mit dem Erreger der Vogelgrippe infiziert worden, davon starben 157 Personen. Ausgenommen von dem EU-Einfuhrverbot für Wildvögel sind die Staaten, die auch bisher schon die Erlaubnis hatten, lebendes Nutzgeflügel in die EU zu exportieren. Zu diesen Staaten gehören: Kanada, Chile, Kroatien, Neuseeland, die USA sowie einige Provinzen Brasiliens. Ebenfalls ausgenommen vom EU-Einfuhrverbot sind Staaten, die geographisch an die EU grenzen: Andorra, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Vatikan-Staat. Das Einfuhrverbot gilt nicht für kommerzielles Nutzgeflügel und für als Haustiere gehaltene Vögel in Begleitung ihrer Eigentümer. Die Einfuhr dieser Vögel in die EU wird bereits durch andere EU-Verordnungen geregelt./HHB/
 
Quelle: http://www.alertnet.org/thenews/newsdesk/L11708674.htm

 

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