Niedersachsen lockert Stallpflicht für Geflügel
Das Land Niedersachsen hat die Stallpflicht für Geflügel teilweise gelockert, weil es in letzter Zeit keine neuen Fälle von Vogelgrippe gegeben hat. Geflügelhalter können sich bei den Veterinärämtern der jeweils zuständigen Kreisbehörden erkundigen, ob und in welchem Umfange sie ihr Geflügel wieder im Freien halten dürfen. Ausgenommen von der Lockerung der Stallpflicht bleiben jedoch weiterhin die Gebiete Niedersachsens, die große Populationen von Wasservögeln aufweisen.
Quelle:
Weser-Kurier, Bremen, 10.02.2009
