Seltene Vogelart in England illegal gehalten
Der ehemalige Vorsitzende des englischen Vogelzuchtverbandes, der inzwischen das Ehrenamt des Vizepräsidenten inne hat, erhielt eine Gefängnisstrafe, die auf 16 Wochen ausgesetzt wurde, nachdem er die illegale Haltung der seltensten in England lebenden Wildvögel zugegeben hatte. Ihm wurden zusätzlich vor Antritt der Gefängnishaft eine zeitweilige Ausgangssperre und ein Bußgeld auferlegt. Er hielt in seiner Wohnung im englischen Yorkshire unter anderem zwanzig Rotrückenwürger (Lanius collurio), die zu den Sperlingsvögeln gehören. Diese Vogelart, die ihre Beute auf Dornen aufspießt, ernährt sich hauptsächlich von Großinsekten aber auch von kleinen Säugetieren. Der Rotrückenwürger ist in großen Teilen Europas und im westlichen Asien beheimatet und brütet in halb offenen Landschaften, die durch zahlreiche Hecken und Sträucher genügend Schutz bieten. Vorzugsweise legt der Vogel, der in Südafrika überwintert, seine Nester in Dornensträuchern an. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft verringerte sich sein Bestand in Mitteleuropa in den letzten Jahrzehnten erheblich. Der 42 Jahre alte Mann wurde vom zuständigen Bezirksrichter heftig kritisiert, nachdem er die Vorwürfe der illegalen Vogelhaltung zunächst abgewiesen hatte. Schließlich verstrickte er sich mit seinen Schutzbehauptungen aber in Widersprüche, so dass er schuldig gesprochen wurde. Der Bezirksrichter bezeichnete die Vorgehensweise des Angeklagten als heimtückisch und kritisierte die spärlichen Angaben, die der Vizepräsident trotz seiner Fachkenntnisse über Vogelarten über die Herkunft seiner Vögel machte. Weiterhin gab der Angeklagte zu, dass er schon Ende 2007 entgegen dem Gesetz zum Schutz der Wildtiere sowohl Rotrückenwürger als auch andere wildlebende Vogelarten verkauft hatte.
„Mal abgesehen davon, dass diese Vögel selten und gefährdet sind, ist es traurig zu wissen, dass sie nahezu alle in Gefangenschaft zugrunde gehen. Die Qual der Tiere ist der Hauptaspekt, der uns beschäftigt und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rotrückenwürger oder Spatzen handelt“, sagte ein Kontrollbeauftragter der britischen Tierschutzorganisation RSPCA (1) . „Wie so oft in solchen Fällen machte auch dieser Angeklagte Gebrauch von der Schutzbehauptung, er hätte die Vögel in guter Absicht erworben aber dazu sagen wir nur, dass der Käufer sich auch gegen den Erwerb hätte entscheiden können. Ich hoffe, dass ist eine Warnung für jeden sich vor dem Kauf eines Vogels davon zu überzeugen, dass dieser auf legale Art gezüchtet wurde.“
