Vorsorglich gesperrter Geflügelbetrieb wieder freigegeben
Bei einer routinemäßig entnommenen Probe aus einer Gänsehaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten Deutschlands konnte das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Anfang diesen Monats ein aviäres Influenzavirus nachweisen. Daraufhin wurde der Betrieb vorsorglich gesperrt, die Proben wurden aber zur weiteren Abklärung noch in das Labor des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) auf der Insel Riems gegeben. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin fand man dort schließlich heraus, dass es sich lediglich um das ungefährliche H6N1-Virus handelte, das weder beim Menschen noch beim Tier Erkrankungen auslöst. Die Sperre des betroffenen Geflügelbetriebes wurde daraufhin kurzfristig aufgehoben und die Gänse durften wieder ohne weitere Einschränkungen geschlachtet, verkauft und auch im Freiland gehalten werden. Nach Informationen des Ministeriums wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen von Kontrolluntersuchungen wiederholt Influenzaviren bei Wildvögeln und Hausgeflügel festgestellt. Erst im November 2009 entdeckte man bei einem Gänsebestand in Thüringen ein ebenfalls ungefährliches Influenzavirus.
