Uhu-Paar verhindert Tourismusprojekt
In der oberösterreichischen Gemeinde Kopfing im Inntal soll die Durchführung eines seit Jahren geplanten Touristmusprojektes wegen eines dort nistenden Uhu-Paares geplatzt sein. Vor einigen Jahren wurde die Produktion am Steinbruch in der Gemeinde eingestellt, so dass der Gemeinderat 2007 den Beschluss fasste, die stillgelegte Fläche für die Errichtung einer Seebühne mit einer Kapazität von 1.500 Sitzplätzen zu nutzen. Es gab sogar schon interessierte Investoren und auch Vorgespräche mit verschiedenen Kulturveranstaltern hatten längst stattgefunden. Doch nach Angaben der Naturschutzbehörde soll in dem Steinbruch ein schützenswertes Uhu-Paar nisten, das durch den Lärm, den sowohl die Bauarbeiten als auch zukünftige Konzerte und andere auf der geplanten Seebühne durchgeführte Veranstaltungen mit sich bringen, dauerhaft gestört würde. In diesem Frühjahr hatte die Gemeinde einen letzten Versuch unternommen, die Genehmigung für das Projekt zu erhalten, doch der zuständige Naturschutzlandesrat forderte zunächst die Erstellung eines Naturschutzgutachtens, in das jedoch scheinbar niemand Geld investieren will. “Laut den Naturschutzrichtlinien darf man in der Umgebung von einem Uhu eigentlich überhaupt nichts tun, darum wurde das Projekt vorzeitig abgeblasen”, kritisierte der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde. Der Uhu - die größte Eulenart - bevorzugt Brutplätze in Felswänden, Steilhängen, alten Greifvogelhorsten und von Menschen geschaffenen Steinbrüchen. Noch vor Mitte des letzten Jahrhunderts war diese Vogelart aufgrund intensiver Bejagung in Mittel- und Westeuropa nahezu ausgerottet. Durch gesetzliche Schutzmaßnahmen konnte der Uhu jedoch inzwischen wieder angesiedelt werden. Die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Bestände ist der Erhalt vielfältig strukturierter Landschaften, sowie auch die Anpassung von Arbeiten in Steinbrüchen an die Brutzeiten von Uhus. Nach Angaben des Landesrates wäre bezüglich des Steinbruchs der Gemeinde Kopfing ein entsprechendes Naturschutzgutachten unbedingt erforderlich, um wirtschaftlichen Nutzen und Naturschutz-Interessen gegeneinander abwägen und so hinsichtlich des geplanten Projektes zu einer sinnvollen Entscheidung kommen zu können.
